Page 23 - Holzforum Ausgabe 4/2018
P. 23

Jubiläum Handel

Zehn Jahre Gütegemeinschaft
Holzhandel

Seit 2008 steht das RAL Gütezeichen Holzhandel für zuverlässi-                                                 Strenge Gütesicherung
ge, solide und vertrauenswürdige Produkte und Leistungen von
gleichbleibend hoher Qualität.                                                                                 Im Fall des Holzhandel-Güte-

                                                                                                               zeichens dauerte es eineinhalb

                                                                                                               Jahre, bis die Anerkennung vor-

                                                                                                               lag und die RAL Gütegemein-

Das erste Gütezeichen in der          scheidende Motor für die Grün-       wenden sich in einem ersten         schaft Holzhandel Anfang 2008
Geschichte des Holzhandels            dung der Gütegemeinschaft.           Schritt an den Verein RAL Deut-
wurde dem Aachener Holzring-                                               sches Institut für Gütesicherung    ihre Arbeit aufnehmen konnte.
Mitglied Holz Kall verliehen. Am          Neue RAL Gütezeichen ent-        und Kennzeichnung. Gemein-
1. Juli 2008 überreichte Holz-        stehen nicht von heute auf mor-      sam mit diesem erarbeiten sie       Zuvor war das Satzungswerk
ring-Geschäftsführer Olaf Rützel      gen. Das Label steht für Zuver-      das Satzungswerk für die Güte-
– zugleich Geschäftsführer der        lässigkeit, Neutralität und Trans-   gemeinschaft.                       umfassend nach marken-, kar-
                                      parenz, und damit diese Werte
                                                                                                               tell-, wettbewerbs- und vereins-

                                                                                                               rechtlichen Kriterien durchleuch-

                                                                                                               tet worden. Nach der erfolgrei-

                                                                                                               chen Prüfung wurde das neue

                                                                                       Neutralität             Gütezeichen im Bundesanzei-
                                                                                       sichergestellt
                                                                                       Um Neutralität bei der  ger bekannt gemacht und im
                                                                                       Festlegung der Güte-
                                                                                       und Prüfbestimmun-      Rahmen der RAL-Schriftenreihe
                                                                                       gen für das neue
                                                                                       Gütezeichen sicher-     veröffentlicht. Dadurch sind die
                                                                                       zustellen, führt RAL
                                                                                       ein Anerkennungs-       Prinzipien des Gütezeichens für
                                                                                       verfahren auf Basis
                                                                                       des geplanten Sat-      jeden öffentlich einsehbar.
                                                                                       zungswerks durch
                                                                                       und übermittelt die     Verliehen wird das Label
                                                                                       Entwürfe betroffenen
                                                                                       Fach- und Verkehrs-     ausschließlich an Holzhandels-
                                                                                       kreisen. Dazu gehö-
                                                                                       ren unter anderem       unternehmen, die sich einer
                                                                                       die mit der Thematik
                                                                                       befassten Behörden,     kontinuierlichen, strengen Gü-
                                                                                       Verbände, Prüfins-
                                                                                       titute und Verbrau-     tesicherung unterwerfen sowie
                                                                           cherorganisationen. Die Beteili-
                                                                           gung so vieler unterschiedlicher    die anspruchsvollen Güte-und
                                                                           Institutionen soll sicherstellen,
                                                                           dass die Verleihung des Gü-         Prüfbestimmungen erfüllen. Mit
                                                                           tezeichens nach objektiven,
                                                                           transparenten Kriterien erfolgt     dem Zeichen ist ein weitreichen-
                                                                           und keine Marktteilnehmer be-
                                                                           vorteilt werden.                    des Güteversprechen verbunden,

                                                                                                               das von der fachkundigen Bera-

                                                                                                               tung bis zur späteren Betreuung

                                                                                                               und zur Bearbeitung von Rekla-

Das erste RAL Gütezeichen Holzhandel überreichte Olaf Rützel (r.) 2008 an                                      mationen reicht. „Damit haben
Franz-Josef Kall.
                                                                                                               wir das Thema Qualität im Holz-

                                                                                                               handel auf eine neue Ebene ge-

damals neu gegründeten Güte-          garantiert sind, findet bei der                                          hoben“, betont Albert Gebhardt,
gemeinschaft Holzhandel – die         Einführung neuer Gütezeichen
Urkunde an Franz-Josef Kall,          ein umfassendes Anerkennungs-                                            Vorstandsvorsitzender der Güte-
dem geschäftsführenden Ge-            verfahren statt. Branchenvertre-
sellschafter der Josef Kall GmbH.     ter, die sich zu einer Gütegemein-                                       gemeinschaft.
Es ist kein Zufall, dass hier gleich  schaft zusammenschließen wol-
zweimal der Name Holzring fällt.      len, um ein neues RAL Gütezei-                                           Mit 24 Gründungsmitgliedern
Die Kooperation war der ent-          chen auf den Weg zu bringen,
                                                                                                               gestartet, hat die Gütegemein-

                                                                                                               schaft Holzhandel inzwischen

                                                                                                               89 Mitglieder inklusive der Be-

                                                                                                               triebsstätten.               n

4|2018                                                                                                                                      23
   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28