Page 39 - Holzforum Fachmagazin 3/2021
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Unternehmen müssen künftig seine Geschäftspartner, Dienst-
nachweisen, dass alle ihre direkten leister und Produzenten definiert
Zulieferer sich an gewisse
Mindeststandards halten, wenn es und hierfür deren Zustimmung
um Menschenrechte und Umwelt- einholt – oder ob so etwas noch
schutz geht. eingeführt werden muss. Berück-
sichtigt wird innerhalb der GAP-
sie Fachleute von TÜV Rheinland Analyse auch, inwieweit bran-
durchführen. Mit solchen Analy- chentypische bestehende Zerti-
sen können Unternehmen inner- fizierungen wie die ISO 38200
halb weniger Arbeitstage fest- (Lieferkette von Holz und holz-
stellen, wo ihre Risiken liegen, basierten Produkten) und Stan-
welche Lücken es noch gibt und dards wie FSC und PEFC hier be-
wo sie ansetzen sollten, um sich reits ihren Teil beitragen. Aller-
auf das neue Gesetz angemes- dings verfügen viele Unterneh-
sen vorzubereiten – unabhängig men nicht auf Knopfdruck über
davon, wie etwa neue Einkaufs- eine vollständige Liste aller ihrer
bedingungen im Detail formuliert direkten Lieferanten. Allein so
sein werden. etwas zu erfassen und ständig
aktuell zu halten, wird ein nicht
GAP-Analyse unerheblicher Aufwand. Sowohl
Umweltschutzauflagen nach- Anforderungen aus dem Lieferket- Konkret geht es bei einer GAP- für Großunternehmen als auch
zukommen. So hat allein TÜV tensorgfaltspflichtengesetz erfül- Analyse etwa darum, ob ein Un- für ihre Lieferanten heißt es da-
Rheinland zwischen 2016 und len und wo sie nacharbeiten müs- ternehmen bereits Vorgaben mit her: Keine Zeit verlieren, um zum
2020 weltweit mehr als 50.000 sen. Unterstützen können hierbei Mindestanforderungen zu Men- Stichtag 1.1.2023 gut vorbereitet
Lieferantenaudits durchgeführt sogenannte GAP-Analysen, wie schenrechten und Umwelt für zu sein. n
und ist unter anderem aktuell
Marktführer für Lieferantenau-
dits nach amfori BSCI, einem Definition der Anforderungen
Standard der Handels- und der
Welche menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen enthält das Gesetz über die un-
Textilbranche.
ternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten?
Hoher Informationsbedarf
Aktuell lässt sich auf Seiten der • Verbot der Beschäftigung eines Kindes unter dem zulässigen Mindestalter
Unternehmen branchenübergrei- • Verbot aller Formen der Sklaverei und Zwangsarbeit
fend ein hoher Informationsbe- • Verbot der Missachtung geltender Pflichten des Arbeitsschutzes
• Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit/Gewerkschaften
darf zum neuen Gesetz feststel-
len. Details etwa zu den Einkaufs- • Verbot der Ungleichbehandlung (ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Alter, Geschlecht, se-
bedingungen stehen in der Regel xueller Orientierung, Religion etc.)
längst nicht fest, auch wenn viele • Verbot des Vorhaltens eines angemessenen Lohns
Unternehmen bereits seit Jahren • Verbot der Herbeiführung von schädlichen Bodenveränderungen, Gewässer- oder Luftverunreini-
gungen oder übermäßigen Wasserverbrauchs
darauf achten, der sozialen Ver-
• Verbot der widerrechtlichen Enteignung/Zwangsräumung
antwortung in ihrer Lieferkette
nachzukommen und entspre- • Verbot der Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte unter Missachtung der Menschenrechte
chende Maßnahmen getroffen ha- • Verbot der Herstellung, Verwendung und Behandlung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
ben. Dennoch müssen sie ebenso • Verbot der Herstellung und Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (Stockholmer
wie die Unternehmen, für die das Übereinkommen, POPs-Übereinkommen)
• Verbote der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Ab-
Thema weitgehend Neuland ist,
fällen (POPs-Übereinkommen)
nun erst einmal analysieren, in
welchen Bereichen sie bereits die • Verbot der Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle (Basler Übereinkommen)
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