Page 68 - Holzforum Fachmagazin 1/2021
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Betriebs-
führung Mitarbeiterwechsel
Schutz vor Wettbewerbs-
verzerrung
Vor dem Wechsel von Mitarbeitern zur Konkurrenz ist man handelt. Unlauteres Abwerben
als Unternehmen nicht gefeit. Doch es gibt Möglichkeiten, liegt aber dann vor, wenn der
Kunde beispielsweise angelockt
sich vor unnötigen Risiken zu schützen. Ein Beitrag von wird. Dies könnte der Fall sein,
Thomas Schneider. wenn sich ein Kunde vorschnell
für ein nicht transparentes Ange-
Der Holzhandel ist eine an- Fall erst gar nicht zum Verlust Gesetzliche bot entscheiden müsste oder zum
spruchsvolle, selten aber eine dieser „Aktiva“ kommt führt der Ausgangslage Vertragsbruch gedrängt wird.
komplexe Tätigkeit. Entspre- weitere Text aus. An erster Stelle stellt sich die Unlauterkeit kann auch durch ir-
chend erscheint das Thema „Ge- Frage, was ein ausscheidender reführende Angaben erfolgen,
heimhaltung“ kaum interessant. Gefährdungspotenzial Mitarbeiter „mitnehmen“ darf. wenn zum Beispiel der ehemalige
Dabei gibt es Informationen, die Die Gefahr, dass ein Mitarbeiter Keiner lässt sein Wissen zurück Mitarbeiter im Namen des alten
nicht in die Hände Dritter, vor al- wertvolles Wissen mitnimmt und oder kann es auf Knopfdruck Unternehmens auftritt und dem
lem nicht von Wettbewerbern fal- für den neuen Arbeitgeber nutzt, „löschen“. Jedoch kann sich ein Kunden damit nicht transparent
len sollten. Manche Aufträge de- hängt von zwei Faktoren ab. An Arbeitgeber durch ein im Arbeits- macht, dass ein Unternehmens-
cken knapp die Kosten, während erster Stelle stehen die Ergeb- vertrag geregeltes nachvertragli- wechsel bereits erfolgte.
andere hohe Gewinne generie- nisse, sowohl der einzelnen Auf- ches Wettbewerbsverbot schüt-
ren. Der eine Kunde akzeptiert träge als auch eines Kunden in zen. Als Gegenleistung muss
und zahlt zügig die Rechnungen, der Gesamtbetrachtung. Die der Arbeitnehmer eine Ent-
während ein anderer ständig kor- meisten Holzhändler verfügen schädigungszahlung er-
rigiert und bei kleinsten Rekla- über detaillierte, DV-gestützte halten, welche im Ar-
mationen die Zahlung zurück- Ergebnisermittlungen. Damit ist beitsvertrag geregelt
hält. Es gibt Kunden auf welche eine detaillierte Auswertung auf sein muss. Ist dies
man durchaus verzichten könnte, Knopfdruck möglich, wobei diese nicht der Fall darf der
andere sind im wortwörtlichen Daten in kürzester Zeit auf einen Mitarbeiter Kunden sei-
Sinne „wertvoll“ für den Holz- anderen Rechner übertragen nes ehemaligen Arbeit-
händler. werden können. gebers abwerben. Zwar
Wo aber Wertvolles vorhan- Das zweite Kriterium sind die stellt der Kundenstamm
den ist, sind Dritte nicht weit, die Kundenkontakte. Ein Mitarbeiter, eines Holzhändlers einen
dieses bekommen möchten. Die der ausschließlich in der Verwal- wesentlichen Teil des Un-
typische Möglichkeit im Holzhan- tung tätig ist, benötigt entspre- ternehmens und dessen
del ist dabei die Übernahme von chende Daten, würde sich aber Gewinn dar, jedoch sagt
Mitarbeitern, die über Erfahrun- mit der Ansprache der Kunden die Rechtspre-
gen, Wissen und vor allem Kun- schwertun. Ist dagegen ein per- chung hierzu,
denkontakte verfügen. Auch sönlicher Kontakt vorhanden, ist dass es sich
wenn es nicht ausdrücklich ge- es einfacher diesen Kunden vom nicht um ein
fordert ist, sollen das Wissen um Wechsel seines Geschäftspart- geschütztes
die wertvollen Kundenbeziehun- ners zu überzeugen. Rechtsgut
gen zum neuen Arbeitgeber „mit-
genommen“ werden. Wie sich Unser Autor Thomas Schneider (55) ist Diplom-
betroffene Holzhändler hiervor Kaufmann und für die Interne Revision eines mittel-
schützen oder wie es im besten ständischen Metallgroßhändlers in Essen tätig.
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