Page 69 - Holzforum Fachmagazin 1/2021
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Das Landesarbeitsgericht   Wettbewerbsverbotes erzielt.   Ergebniskenntnissen erfol-    Geringes Ergebnis/Umsatz,
             Köln hat dazu entschieden: Mit   Die Entschädigung und ander-  gen. Moderne Kalkulations-  persönlicher Kontakt:
             dem Ende des Arbeitsverhältnis-  weitige Einkünfte müssen unter   programme ermöglichen de-  Die Entwicklung wird verfolgt.
             ses endet gleichzeitig die Pflicht   110 Prozent des vorherigen mo-  taillierte Auswertung, welche   Bei ausbleibenden Aufträgen
             des Arbeitnehmers zur Wett-  natlichen Einkommens liegen.  einem Fachmann eine Einord-  erfolgt eine Analyse der Gründe.
             bewerbsenthaltung. Der Arbeit-  Beschränkungsklauseln wer-  nung der Kunden nach Umsatz   Wird festgestellt, dass der Ar-
             geber kann sich vor einer nach-  den zwei Jahren nach Beendi-  und Profitabilität ermöglicht.   beitnehmer ursächlich für ist,
             vertraglichen konkurrierenden   gung des Arbeitsverhältnisses un-  Dieses Wissen sollte Wechsel-  gilt es die Wirkung der einge-
             Tätigkeit nur durch die Verein-  wirksam. Weiterhin muss das Ver-  willigen nicht auf dem sprich-  leiteten Schutzmaßnahmen zu
             barung eines bezahlten und   bot nach Ort und Tätigkeit (Bran-  wörtlichen Silbertablett präsen-  überprüfen und deutliche War-
             höchstens zwei Jahre befriste-  che) begrenzt werden, da ansons-  tiert werden.  nungen an den Betroffenen aus-
             ten Wettbewerbsverbots schüt-  ten eine Einschränkung der Be-  Nach einer Kündigung ist   zusprechen.
             zen. Fehlt es an einer rechtswirk-  rufsausübungsfreiheit erfolgt.  eine Freistellung von der Tätig-
             samen Wettbewerbsabrede,      Laut Bundesarbeitsgesetz   keit möglich. Der Mitarbeiter     Hoher Ergebnis/ Umsatz,
             kann der Arbeitnehmer wie jeder   ist eine entschädigungslose Ver-  wird weiter entlohnt, ist aber   technischer Kontakt:
             Dritte zu seinem ehemaligen Ar-  einbarung zwischen Arbeitgeber   nicht mehr tätig. Dabei besteht   Hier wird die Vertragsgestal-
             beitgeber in Wettbewerb treten.  und Arbeitnehmer zulässig, um   das Dilemma, dass eine solche   tung überprüft, und eventuell
               Unlauteres Handeln liegt nur   das Betriebs- und Geschäfts-  Maßnahme besonders wirksam   Lauf- und Kündigungszeiten an-
             vor, wenn der Abwerbende   geheimnis zu wahren. In dieser   ist, wenn sie lange Zeit wirkt,   gepasst. Zudem ist es möglich
             fremde Geschäftsgeheimnisse,   Vereinbarung kann festgehalten   womit aber gleichzeitig erhebli-  Bonusregelungen für den Kun-
             somit auch Unterlagen, nutzt,   werden, dass der Arbeitnehmer   che Kosten entstehen.  den einzurichten, welche bei der
             um eigene Vorteile zu realisie-  nach Beendigung des Arbeits-                    Erreichung bestimmter Umsatz-
             ren. Daten, die der Abwerbende   verhältnisses zur Geheimhal-  Maßnahmenprü-     grenzen zusätzlichen Preisreduk-
             jedoch im Kopf hat sind nicht   tung verpflichtet ist (inklusive   fung- und planung  tionen in Aussicht stellen.
             nachweisbar, sodass auch kein   Verwertung der Geheimnisse).   Spätestens wenn ein Mitarbei-
             unlauteres Handeln vorliegt.  Unzulässig ist eine Klausel,   ter kündigt, ist der Zeitpunkt,     Hoher Ergebnis/ Umsatz,
                                        wenn diese einem nachvertrag-  mögliche Maßnahmen zu prü-  persönlicher Kontakt:
             Nachträgliches             lichen Wettbewerbsverbot gleich-  fen. Bei dem Kontakt zwischen   Bei diesen Schlüsselkunden er-
             Wettbewerbsverbot          kommt und zum Beispiel auch   Arbeitnehmer und Kunden stellt   folgt eine unmittelbare Reaktion
             Eine Möglichkeit der Abwehr   über Kundenlisten geschwiegen   sich die Frage der Intensität, vor   nach erfolgter Kündigung. Der
             ist ein nachvertragliches Wett-  werden soll. Weiterhin unterlie-  allem aber der Form des Kon-  Arbeitnehmer wird keinen Kon-
             bewerbsverbot. Dieses wird   gen Vereinbarungen einer zeitli-  taktes. So wird der Mitarbeiter   takt mehr zum Kunden erhalten,
             aber nur wirksam, wenn die   chen Beschränkung. Die Ver-  der Sonderaufträge betreut und   ein neuer Ansprechpartner eta-
             Entschädigung für den Arbeit-  schwiegenheitsklausel darf sich   koordiniert einen eher „techni-  bliert sich persönlich. Wenn der
             nehmer  vertraglich  geregelt   nur auf Tatsachen beziehen, die   schen“ Kontakt haben. Anders   Kunde ein Angebot eines neuen
             ist. Dabei darf die gesetzliche   für den Arbeitgeber von wesent-  verhält es sich bei einer persön-  Anbieters vorlegt, kann gefragt
             Mindesthöhe nicht unterschrit-  licher Bedeutung sind. Es darf   lichen Betreuung, beispielsweise   werden, ob der alte Arbeitneh-
             ten werden. Diese beträgt für   zudem keine Einschränkung der   im regelmäßigen Kundendienst.   mer dahintersteckt. Wurden die
             jedes Jahr des Verbots min-  freien beruflichen Betätigung er-  Folgendes Schema kann bei der   oben dargestellten Schutzmaß-
             destens die Hälfte der zuletzt   folgen. Diese Klauseln sind nur   Zuordnung hilfreich sein:  nahmen ergriffen, ist ein deutli-
             bezogenen  vertragsmäßigen   zulässig, wenn der Arbeitneh-                       cher Warnschuss an den Akteur
             Leistungen (inklusive Boni oder   mer vor Arbeitsaufnahme davon     Geringes Ergebnis/Umsatz,    hilfreich. Bleibt dieser ohne Wir-
             Weihnachtsgeld oder Sachleis-  erfahren hat.          technischer Kontakt:       kung, können rechtliche Schritte
             tungen wie Dienstwagen zum                            Hier erfolgen keine Maßnahmen.   eingeleitet werden, wenn die
             privaten Gebrauch). Die Ent-  Organisatorische        Ein Verlust dieser Kunden ist ver-  notwendigen Grundlagen be-
             schädigung kann durch Ein-  Schutzmaßnahmen           kraftbar, ist sogar teilweise ge-  reits bei der Gestaltung des Ar-
             künfte geschmälert werden, die   An erster Stelle wird eine Tren-  wünscht, wenn ohnehin das ei-  beitsverhältnisses mit dem Be-
             der Arbeitnehmer während des   nung von Kundenkontakt und   gene Personal knapp ist.  troffenen gelegt wurden.   n

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