Page 49 - Holzforum Fachmagazin 2/2021
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die freie Meinungsäußerung   die Verbreitung einer rechtsver­  Bestreitet der Kritiker substanti­  standete Eintrag zu löschen. Der
             schützt, ist diese nur unzulässig,   letzenden Kritik schafft. Hier hat   iert die Berechtigung der Bean­  Portalbetreiber agiert in diesem
             wenn es sich um Beleidigungen   die Rechtsprechung ein qualifi­  standung, ist der Portalbetreiber   „Ping­Pong­Spiel“ wie ein neutra­
             und Schmähkritik im Sinne von   ziertes „notice and action“­Ver­  grundsätzlich gehalten, dem Be­  ler Schiedsrichter zwischen den
             Diffamierungen handelt.    fahren entwickelt. Ausgangs­  werteten dies – anonymisiert –   widerstreitenden Positionen.




























               Bei der Anspruchsdurchset­  punkt ist, dass der Portalbetrei­  mitzuteilen und ggf. Nachweise   Regelmäßige Kontrolle
             zung steht der Bewertete vor dem   ber nicht verpflichtet ist, die von   zu verlangen, aus denen sich die   Jeder Bewertete sollte wissen,
             Problem, dass der Kritiker seine   Kritikern eingestellten Beiträge   behauptete Rechtsverletzung er­  dass die meisten Kritiker nach
             Äußerungen in der Regel anonym   vor Veröffentlichung auf eventu­  gibt. Nunmehr ist wieder der Be­  Zuleitung einer Beanstandung
             abgibt und mangels Kenntnis von   elle Rechtsverletzungen zu über­  wertete gefordert: Bleibt seine   nicht mehr reagieren, so dass
             Namen und Adresse nicht in An­  prüfen. Tätig werden muss er   Stellungnahme aus oder legt er   die Kritik i.d.R. gelöscht wird,
             spruch genommen werden kann.   erst dann, wenn er vom Bewer­  die vom Portalbetreiber geforder­  auch wenn sie inhaltlich berech­
             Der Bewertete hat auch keinen   teten über eine Rechtsverletzung   ten Nachweise nicht vor, ist eine   tigt war bzw. einer gerichtlichen
             Auskunftsanspruch gegen den   informiert wird. In diesem Fall ist   weitere Prüfung nicht veranlasst;   Überprüfung standgehalten
             Portalbetreiber, weil dieser ohne   der Portalbetreiber verpflichtet,   der Eintrag bleibt bestehen. Er­  hätte („chilling­effect“). Daher
             Einwilligung des Kritikers die He­  die Beanstandung an den Kriti­  gibt sich dagegen aus der Stel­  empfiehlt sich, die digitale Re­
             rausgabe dessen Anmeldedaten   ker weiterzuleiten und diesen zu   lungnahme des Bewerteten oder   präsentation und Bewertungen
             nicht befugt ist.          einer Stellungnahme innerhalb   den vorgelegten Nachweisen un­  in Portalen regelmäßig zu über­
                                        angemessener Frist aufzufor­  ter Berücksichtigung einer etwa­  wachen und das dargestellte
             Portalbetreiber als        dern. Bleibt diese aus, ist der be­  igen Äußerung des Kritikers eine   Verfahren selbst oder über einen
             Ansprechpartner            anstandete Eintrag zu löschen.   Rechtsverletzung, ist der bean­  Anwalt einzuleiten.    n
             Daher bleibt dem Bewerteten
             nur der Weg, den Portalbetrei­
             ber in Anspruch zu nehmen. In   Dr. Ulrich Franz ist seit 1994 als Rechtsanwalt in Berlin tätig unter
             diesem Verhältnis stellt sich das   www.franz.berlin. Er ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz,
             Problem, dass der Portalbetrei­  Fachanwalt für Urheber­ und Medienrecht, Lehrbeauftragter an der
             ber keine eigenen Behauptun­  Hochschule für Technik und Wirtschaft/Berlin und Mitglied des An­
             gen aufstellt und sich fremde   waltsgerichts Berlin. Er hat zahlreiche Fachartikel zu Bewertungs­
             Kritik grundsätzlich auch nicht   und Preisvergleichsportalen, Vergleichender Warentest und Werbung
             zu eigen macht. Er kann aber als   mit Testergebnissen veröffentlicht und ist auch Kommentator von
             mittelbarer Störer in Anspruch   „Vergleichende Produkttests“ in einem der führenden UWG­Kom­
             genommen werden, weil er die   mentare.
             technischen Möglichkeiten für

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