Page 48 - Holzforum Fachmagazin 2/2021
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Betriebs-
                    führung         Bewertungsportale





           Erhöhte Markttransparenz






           Sie sind Fluch und Segen, die Bewertungsportale im Internet.                      Sozialsphäre.  Daher  besteht
           Wer gut bewertet wird, erfreut sich unerwarteter Gratiswerbung.                   grundsätzlich kein Anspruch auf
                                                                                             Löschung sämtlicher Bewertun­
           Aber wie wehrt man sich gegen schlechte Bewertungen?                              gen; die ungefragte „Zwangs­

                                                                                             mitgliedschaft“ in einem Bewer­
           Bewertungsportale  sind  aus   rückgängen rechnen müssen.   Grundrechte sind miteinander   tungsportal wird von der Recht­
           dem täglichen Leben nicht mehr   Wie die Bewertungen zustande   und gegeneinander abzuwägen.  sprechung akzeptiert.
           wegzudenken. Bewertet werden   gekommen sind, ob sie inhaltlich   Zu den gefestigten Grundla­
           Waren und Dienstleistungen al­  richtig oder von Seiten des Kriti­  gen des Medienrechts gehört,   „Fake“-Bewertungen
           ler Art und damit auch Fachbe­  kers oder des Bewerteten selbst   dass derjenige, der seine Leis­  unzulässig
           triebe der Holzbranche. Ein Blick                                                 In Betracht kommen nur Ansprü­
           in google, facebook, KennstDu­                                                    che auf Unterlassung konkre­
           Einen oder yelp genügt. Für den                                                   ter Äußerungen. Einfach ist die
           Verbraucher zählen Aktualität,                                                    Rechtslage bei „Fake“­Bewertun­
           Kostenlosigkeit und jederzeitige                                                  gen: Diese sind immer und ins­
           Abrufbarkeit, dann aber vor al­                                                   gesamt unzulässig. Wer diese
           lem, dass er in den Portalen Be­                                                  selbst verfasst oder in Auftrag
           wertungen von anderen Verbrau­                                                    gibt, handelt unlauter und kann
           chern erhält, die die Leistung be­                                                nach dem UWG in Anspruch
           reits in Anspruch genommen                                                        genommen werden. Eindeutig
           haben.  Diese  Kritik  erscheint                                                  ist die Rechtslage auch bei Tat­
           glaubwürdiger als jede Art von                                                    sachenbehauptungen (z.B. Öff­
           Eigenwerbung. Auch neigt der                                                      nungszeiten oder die Anzahl
           Verbraucher instinktiv zu der                                                     des Verkaufspersonals): Diese
           Annahme, dass eine Vielzahl                                                       müssen der Wahrheit entspre­
           subjektiver Einzelbewertungen   bzw. seines Strohmanns frei er­  tungen öffentlich anbietet, sich   chen. Kritik in Bewertungspor­
           irgendwie ein objektives Gesamt­  funden sind, kann und wird der   der öffentlichen Kritik seiner Leis­  talen ist dagegen regelmäßig
           bild abgibt. Generiert der Portal­  Verbraucher nicht hinterfragen.   tung stellen muss. Auch betrifft   als Meinungsäußerung zu qua­
           betreiber Durchschnittsnoten,   Für den Bewerteten stellt sich   Gewerbekritik nur die berufliche   lifizieren, insbesondere bei der
           kommt eine beim Verbraucher   die Frage, wann und wie er ge­  Tätigkeit des Bewerteten und da­  Vergabe von Schulnoten oder
           latent vorhandene Zahlengläu­  gen geschäftsschädigende Kritik   mit die am wenigsten geschützte   Sternchen. Da das Grundgesetz
           bigkeit hinzu. Unbestritten die­  vorgehen kann.
           nen Portale der Information der   Ausgangspunkt ist, dass in
           Verbraucher und erhöhen damit   diesem Kommunikationspro­
           die Markttransparenz.      zess vier Beteiligte vorhanden
                                      sind, die sich alle auf Grund­
           Portale sind Fluch         rechte berufen können: Der Be­
           und Segen                  troffene auf sein allgemeines
           Für den Bewerteten sind die Por­  Persönlichkeitsrecht und seine
           tale Fluch und Segen: Wer gut   Berufsfreiheit, der Kritiker auf die
           bewertet wird, erfreut sich un­  Meinungsäußerungsfreiheit, der
           erwarteter Gratiswerbung und   Nutzer auf die Informationsfrei­
           kann hierauf verweisen. Wer   heit und der Portalbetreiber auf
           schlecht bewertet wird, wird mit   seine Berufs­, Kommunikations­
           weniger Neukunden und Umsatz­  und Meinungsfreiheit.  Diese

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