Page 48 - Holzforum Fachmagazin 2/2021
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Betriebs-
führung Bewertungsportale
Erhöhte Markttransparenz
Sie sind Fluch und Segen, die Bewertungsportale im Internet. Sozialsphäre. Daher besteht
Wer gut bewertet wird, erfreut sich unerwarteter Gratiswerbung. grundsätzlich kein Anspruch auf
Löschung sämtlicher Bewertun
Aber wie wehrt man sich gegen schlechte Bewertungen? gen; die ungefragte „Zwangs
mitgliedschaft“ in einem Bewer
Bewertungsportale sind aus rückgängen rechnen müssen. Grundrechte sind miteinander tungsportal wird von der Recht
dem täglichen Leben nicht mehr Wie die Bewertungen zustande und gegeneinander abzuwägen. sprechung akzeptiert.
wegzudenken. Bewertet werden gekommen sind, ob sie inhaltlich Zu den gefestigten Grundla
Waren und Dienstleistungen al richtig oder von Seiten des Kriti gen des Medienrechts gehört, „Fake“-Bewertungen
ler Art und damit auch Fachbe kers oder des Bewerteten selbst dass derjenige, der seine Leis unzulässig
triebe der Holzbranche. Ein Blick In Betracht kommen nur Ansprü
in google, facebook, KennstDu che auf Unterlassung konkre
Einen oder yelp genügt. Für den ter Äußerungen. Einfach ist die
Verbraucher zählen Aktualität, Rechtslage bei „Fake“Bewertun
Kostenlosigkeit und jederzeitige gen: Diese sind immer und ins
Abrufbarkeit, dann aber vor al gesamt unzulässig. Wer diese
lem, dass er in den Portalen Be selbst verfasst oder in Auftrag
wertungen von anderen Verbrau gibt, handelt unlauter und kann
chern erhält, die die Leistung be nach dem UWG in Anspruch
reits in Anspruch genommen genommen werden. Eindeutig
haben. Diese Kritik erscheint ist die Rechtslage auch bei Tat
glaubwürdiger als jede Art von sachenbehauptungen (z.B. Öff
Eigenwerbung. Auch neigt der nungszeiten oder die Anzahl
Verbraucher instinktiv zu der des Verkaufspersonals): Diese
Annahme, dass eine Vielzahl müssen der Wahrheit entspre
subjektiver Einzelbewertungen bzw. seines Strohmanns frei er tungen öffentlich anbietet, sich chen. Kritik in Bewertungspor
irgendwie ein objektives Gesamt funden sind, kann und wird der der öffentlichen Kritik seiner Leis talen ist dagegen regelmäßig
bild abgibt. Generiert der Portal Verbraucher nicht hinterfragen. tung stellen muss. Auch betrifft als Meinungsäußerung zu qua
betreiber Durchschnittsnoten, Für den Bewerteten stellt sich Gewerbekritik nur die berufliche lifizieren, insbesondere bei der
kommt eine beim Verbraucher die Frage, wann und wie er ge Tätigkeit des Bewerteten und da Vergabe von Schulnoten oder
latent vorhandene Zahlengläu gen geschäftsschädigende Kritik mit die am wenigsten geschützte Sternchen. Da das Grundgesetz
bigkeit hinzu. Unbestritten die vorgehen kann.
nen Portale der Information der Ausgangspunkt ist, dass in
Verbraucher und erhöhen damit diesem Kommunikationspro
die Markttransparenz. zess vier Beteiligte vorhanden
sind, die sich alle auf Grund
Portale sind Fluch rechte berufen können: Der Be
und Segen troffene auf sein allgemeines
Für den Bewerteten sind die Por Persönlichkeitsrecht und seine
tale Fluch und Segen: Wer gut Berufsfreiheit, der Kritiker auf die
bewertet wird, erfreut sich un Meinungsäußerungsfreiheit, der
erwarteter Gratiswerbung und Nutzer auf die Informationsfrei
kann hierauf verweisen. Wer heit und der Portalbetreiber auf
schlecht bewertet wird, wird mit seine Berufs, Kommunikations
weniger Neukunden und Umsatz und Meinungsfreiheit. Diese
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