Page 14 - Holzforum Fachmagazin 2/2021
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Handel         Lieferkettengesetz





           Der Wolf im Schafspelz für den



           Mittelstand?






           Seit mehreren Jahren schwelt die politische Debatte um ein                        Unternehmen mit über 1.000
           Lieferkettengesetz. Es soll noch innerhalb der aktuellen Legisla-                 Mitarbeitenden finden. Betroffen
                                                                                             ist dabei das Handeln innerhalb
           turperiode als Gesetz verkündet werden, allerdings unter neu-                     der gesamten Lieferkette und

           em Namen.                                                                         erfasst neben dem eigenen Ge­
                                                                                             schäftsbereich, das Handeln ei­
           Das Lieferkettengesetz soll Un­  Nicht den Worten des Bun­  vant ist ebenso die Beeinträch­  nes Vertragspartners sowie das
           ternehmen dazu verpflichten,   desministers zu entnehmen   tigung von Umweltbelangen,   der weiteren Zulieferer. Es be­
           die im Ausland beschafften Gü­  merkt der GD Holz an, dass ne­  wenn diese eine Eignung zur   trifft globale, aber auch rein in­
           ter auf etwaige umweltschädi­  ben dem  ­­ vollkommen zu Recht   Gesundheitsschädigung hat. Der   nerdeutsche Lieferketten. Trotz
           gende oder gegen die Arbeits­  mit aller Strenge des Gesetzes   Haftungsrahmen ist damit von   der proklamierten Begrenzung
           bedingungen verstoßende Pro­  verfolgten Verbot von Kinder­   menschenrechtlichen um unter­  auf große Unternehmen erwar­
           duktionsverfahren zurückzu­  und Zwangsarbeit ­­ auch die   nehmerische Sorgfaltspflichten   tet der GD Holz, dass die Pflich­
           verfolgen. Seit dem 3. März hat   Missachtung der Arbeitsschutz­  erweitert worden, was das Aus­  ten an Vertragspartner und so
           das Kind jetzt allerdings einen   pflichten (etwa Arbeitszeitbe­  maß der Inanspruchnahme nicht   an kleine und mittlere Unterneh­
           neuen Namen. Es heißt jetzt of­  grenzungen), der Koalitionsfrei­  abschätzbar macht.  men weitergegeben werden und
           fiziell Sorgfaltspflichtengesetz   heit, der Diskriminierung auch   Unmittelbare Anwendung   damit neue bürokratische Las­
           und wurde als Regierungsent­  aus sozialen Gründen und der   soll das Gesetz ab Januar   ten entstehen.
           wurf bereits verabschiedet. Der   Vorenthaltung eines angemes­  2023 für Unternehmen mit über   Der Gesetzesentwurf sieht
           Bundesminister für Arbeit und   senen Lohns erfasst sind. Rele­  3.000, ab Januar 2024 auch für   dabei folgende Sorgfaltspflich­
           Soziales, Hubertus Heil, lässt
           dazu verlautbaren: „Das Sorg­
           faltspflichtengesetz soll dazu
           dienen, die Menschenrechtslage
           durch eine verantwortungs­
           volle Gestaltung der Lieferket­
           ten in Deutschland ansässiger
           Unternehmen zu verbessern. …
           Wir regeln per Gesetz klar, wel­
           che Verantwortung Unterneh­
           men für die Bedingungen auch
           bei ihren Zulieferern tragen. Es
           geht um Menschenrechte und
           um menschenwürdige Arbeit.
           …“ https://www.bmas.de/DE/
           Service/Presse/Pressemittei­
           lungen/2021/bundeskabinett­
           verabschiedet­sorgfaltspflich­
           tengesetz.html

           Haftungsrahmen nicht abschätz-
           bar: Das neue Sorgfaltspflichten-
           gesetz soll 2023 in Kraft treten.

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