Waldwirtschaft irritiert über Anhörung zum Bundeswaldgesetz

Die Verordnung nimmt unter anderem die Ressource Holz in den Blick. Foto: Pexels

Die Verbände der Waldwirtschaft zeigen sich erstaunt über die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eingeleitete Anhörung zur Änderung des Bundeswaldgesetzes. „Der Entwurf zur Novellierung des bewährten Bundeswaldgesetzes ist nach eigener Aussage des zuständigen Ministeriums bisher nicht in der Bundesregierung geeint. Das ist von grundlegender Bedeutung, da einer der Koalitionspartner die Notwendigkeit einer Novellierung mittlerweile grundsätzlich in Frage gestellt hat“, erklärt Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer. „Die nun gestartete Verbändeanhörung wirft weitere Fragen zu einem Projekt auf, das seit Bekanntwerden erster Planungen immer neue Unsicherheiten für die Waldbesitzenden geschaffen hat.“

Der Vorsitzende der Familienbetriebe Land & Forst, Max von Elverfeldt, unterstreicht: „Auch der neue Entwurf geht mit weitreichenden Eigentumseingriffen und überbordender Bürokratie weit über den Koalitionsvertrag hinaus. Die Diskriminierung nicht heimischer Baumarten steht dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, Wälder klimaresilient umzubauen zu wollen, sogar fundamental entgegen. Dieser Entwurf ist ein weiteres Zeugnis von fehlendem Sachverstand. Über das regierungsintern unabgestimmte Vorgehen des BMEL, über das gesamte Verfahren kann man nur mit dem Kopf schütteln.“ Auch im Regierungslager stoßen die Pläne zur Novellierung des Gesetzes auf deutliche Kritik. So sah man in der FDP zuletzt keinen Handlungsbedarf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes. Es sei nicht einzusehen, warum es immer neuer Regelungen und Bürokratie bedürfe.