Verpackungsverordnung: Holzindustrie warnt vor desaströsen Folgen

Zum Start des Trilogverfahrens zur europäischen Verpackungsverordnung greift die Wertschöpfungskette für Holzverpackungen zu drastischen Worten, um Korrekturen anzumahnen. Denn es drohten, so der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE), europäische Vorgaben, die den Klimaschützer Holz und das etablierte Holzrecycling im Verpackungsbereich gefährden. Damit würde die Holzverpackungsindustrie in ihrer Existenz gefährdet und mit ihr die Zuliefererindustrien (Säge- und Holzwerkstoffindustrie) in eine weitere Krise gezogen.

Die Verordnung

Die europäische Verpackungsverordnung PPWR (Packaging & Packaging Waste Regulation) könnte das Aus für etablierte Ladungsträger aus Holz, etwa Paletten, bedeuten, so der HPE weiter. Denn die Vorgaben zu Leerräumen, dem Mindesteinsatz von Recyclingmaterial und zum sogenannten „Closed Loop Recycling“ seien bei Holzverpackungen, insbesondere im Industriebereich, technisch nicht umsetzbar. Die neuen Regelungen, die im Bereich der Kunststoffverpackungen vielleicht sinnvoll sein mögen, hätten im Bereich der Holzverpackungen absurde Konsequenzen: Ausgerechnet Holz, der kohlenstoffspeichernde, nachwachsende Klimaschützer und Recyclingvorbild der Kreislaufwirtschaft, würde im Verpackungsbereich faktisch ausgeschlossen. Die Holzpackmittelindustrie mit ihren Zulieferern aus Säge- und Holzwerkstoffindustrie fordern zur Abwendung dieser Risiken daher die Herausnahme von Holzverpackungen aus dem Geltungsbereich der PPWR, um sinnwidrige Folgen für die etablierten Holzverpackungen wie etwa Paletten und die auf sie angewiesenen Lieferketten zu vermeiden.

Nicht alles in einen Topf werfen

Der „Green Deal” der Europäischen Kommission, der Treiber der EU-Verpackungsverordnung ist, soll eine Stärkung von Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft und nachhaltigem Wirtschaften bringen. Es ist das erklärte Ziel der PPWR, die Verpackungsabfälle bis 2040 schrittweise deutlich zu reduzieren. Daher fokussiert der Verordnungsentwurf der EU-Kommission auf Kunststoffe und den privaten Endverbrauchermarkt (B2C), betont aber zugleich die Gültigkeit für alle Verpackungen.

„Die prinzipiellen Ziele der PPWR sind unstreitig und gut. Allerdings kann man nicht alle Verpackungen in einen Topf werfen“, differenziert Julia Möbus vom Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e.V. (DeSH) und kritisiert den „one-size-fits-all“-Ansatz des Gesetzesvorhabens. Dieser „Einheitsansatz“ werde den einzigartigen Eigenschaften und Beiträgen von Holzverpackungen und -paletten zur Kreislaufwirtschaft nicht gerecht.

„Holzpackmittel sind bereits heute Produkte der Kreislaufwirtschaft: Sie enthalten in vielen Teilprodukten bereits Recyclingholz und sind ihrerseits recyclingfähig, finden also ein neues stoffliches Leben insbesondere in Spanplatten. Daran ist nichts falsch, daran ist im Gegenteil alles gut“, fasst Anemon Strohmeyer vom Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V. (VHI) zusammen. Doch das wird im aktuellen PWPR-Entwurf mit seinen Mindestrecyclingvorgaben und der noch nicht ganz vom Tisch gefegten Idee eines Closed Loop (mit dem eine Palette wieder zu einer Pallete recycelt werden müsste, was technisch unmöglich ist) nicht berücksichtigt.