Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR) hat eine öffentliche Online-Konsultation zur Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche gestartet. Bis zum 15. April 2017 können Interessierte hieran teilnehmen. Die Tegernseer Gebräuche gelten für Handelsgeschäfte in der Holzwirtschaft und stellen ein in Deutschland einzigartiges Rechtsdokument dar, so der DHWR. Es hat danach gesetzesgleiche Wirkung, wenn die Handelspartner keine anderen Vereinbarungen treffen. Besonders ist, dass die Tegernseer Gebräuche nicht von einer Institution festgelegt werden, sondern das „gelebte Brauchtum“ dokumentieren und daher regelmäßig überprüft werden müssen.
Die Tegernseer Gebräuche sind eine Besonderheit der Holzwirtschaft: Sie verkörpern die Handelsbräuche aller Unternehmen, die in Deutschland mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen, Holzhalbwaren und Holzprodukten handeln und sind dabei die einzigen Handelsbräuche, die schriftlich niedergelegt sind. Die Tegernseer Gebräuche werden heute vor allem dann beim Kauf und Verkauf von Holz oder Holzprodukten herangezogen, wenn durch die Handelspartner keine anderslautenden Vereinbarungen, etwa in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen, getroffen wurden bzw. diese aus formalen Gründen unwirksam sind oder keine Regelungen zu den Fragen treffen. In diesen Fällen können die Tegernseer Gebräuche unter Berufung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) nach § 346 zur Rechtsfindung herangezogen werden.