Der Verband der deutschen Parkettindustrie unterstützt die kürzlich von der Europäischen Kommission verabschiedete Durchführungsverordnung (EU) 2024/2733, die Importe von mehrschichtigen Holzfußböden aus China registrierungspflichtig macht. Diese Maßnahme ist ein erster wichtiger Schritt im laufenden Anti-Dumping-Verfahren gegen chinesische Hersteller, die durch stark unterbewertete Exporte die europäische Parkettindustrie erheblich benachteiligen. „Die Entscheidung der Europäischen Kommission sendet ein klares Signal gegen unfaire Handelspraktiken und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Parketthersteller,“ sagt vdp-Vorsitzender Michael Schmid. „Wir erwarten, dass diese Maßnahme ab sofort Auswirkung auf die Preisgestaltung chinesischer Dumpinganbieter haben wird. Denn die Registrierungspflicht gibt der EU die Möglichkeit, rückwirkend Zölle auf Importe zu erheben, sollte sich das Dumping durch chinesische Exporteure im Laufe der EU-Untersuchung bestätigen. Es wird erwartet, dass die Kommission ab Mitte November die Höhe der vorläufigen Antidumpingzölle bekannt gibt, welche ab Mitte Dezember in Kraft treten und für sechs Monate gelten werden.“
Der Initiierung dieses Verfahrens ging eine Beschwerde des Verbands der Europäischen Parkettindustrie (FEP) voraus, die auf Dumpingmargen zwischen 60 und 160 Prozent hinweist. Die europäische Parkettindustrie hatte infolge dieser unlauteren Wettbewerbspraktiken einen massiven Preis- und Umsatzdruck erlitten, der eine nachhaltige Entwicklung und Investitionen gefährdet. Die aktuellen Maßnahmen umfassen Produkte, die aus mehrschichtigem Holz gefertigt sind, jedoch keine Bambus- oder Mosaikplatten.