Die Verbände der Möbelindustrie und des Einrichtungs- und Küchenhandels haben bekannt gegeben, dass es sich ihrer Auffassung nach bei den bisherigen Erlassen von Bundesländern im Zuge der Corona-Epidemie nicht um komplette Betriebsschließungen, sondern um den Ausschluss des Publikumsverkehrs aus den Geschäftsräumen handelt. „Aus den bislang bekannten Erlassen ist nicht abzuleiten, dass es den Unternehmen verboten ist, Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Warenannahme, das Verräumen der Ware unter Ausschluss der Endkunden sowie die Auslieferung und Montage sind weiterhin möglich“, heißt es in einer Erklärung, die vom Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM) und dem Handelsverband Möbel und Küchen (BVDM) unter Einbeziehung des Mittelstandsverbundes (ZGV) am 18. März veröffentlicht wurde.
Die Branchenorganisationen sprechen sich gemeinsam dafür aus, die Auslieferungskette zum Endkunden so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Dies wirke einerseits liquiditätssichernd und diene anderseits der Versorgung mit neuen Möbeln für den privaten Rückzugsraum, in dem die Menschen in Deutschland in den nächsten Wochen sehr viel Zeit verbringen werden, so die Verbände. Weiter heißt es, die deutsche Möbelindustrie sei nach wie vor lieferfähig und könne den Warenzufluss sicherstellen. Handel und Industrie seien angehalten, sich deshalb gegenseitig möglichst frühzeitig über Störungen im Ablauf zu informieren.
Hintergrund der Erklärung sind die von der Bundesregierung vorgeschlagenen und inzwischen in mehreren Bundesländern durchgesetzten Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten zwischen Menschen im Zuge der Corona-Krise.