Bund und Länder haben am 17. Juni 2020 vereinbart, dass Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober 2020 grundsätzlich untersagt bleiben. Gemeint sind damit unter anderem Volks-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen. Für Messen gilt diese Vereinbarung nicht, wie der Auma – Verband der deutschen Messewirtschaft betont. Das haben Bund und Länder in ihrer Vereinbarung vom 6. Mai 2020 festgelegt. Außerdem wurde darin geregelt, dass ab sofort die Bundesländer in eigener Verantwortung über die Zulassung von Messen entscheiden und entsprechende Durchführungsbestimmungen zu den Abstands- und Hygieneregeln erlassen können.