Nachdem in den vergangenen Wochen auch in Deutschland die Zahl der Corona-Neuinfektionen zusehends gestiegen ist, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am vergangenen Mittwoch neue Beschlüsse für einen teilweisen Lockdown beschlossen, die ab Montag, 2. November 2020, deutschlandweit in Kraft treten. Die Maßnahmen sollen laut Regierung bis Ende November befristet sein.
Gut für Einzel- und Großhandel ist, dass dieser unter „Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen“ insgesamt geöffnet bleibt. „Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhält“, heißt es in der Erklärung. Zuvor war von Beschränkungen auf 25 m² pro Kunde berichtet worden.
Unternehmen sind darüber hinaus aufgefordert, „nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.“ Weiter fordern Bund und Länder die Unternehmen „eindringlich auf, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen.“
Den Beschluss von Bundeskanzlerin und Länderregierungschefs finden Sie hier.