Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die jüngst in einer Sitzung des Bundeskabinetts verabschiedete Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, mit der darin verankerten sogenannten Obhutspflicht des Handels für seine Retouren, als „überflüssig“ kritisiert. „Der Handel setzt schon heute aus Kostengründen alles daran, die Zahl der Rücksendungen von Waren durch die Kunden so gering wie möglich zu halten. Nur in Ausnahmefällen wird zurückgegebene Ware, die so stark verschmutzt oder beschädigt ist, dass der Handel die Ware nicht mehr in Verkehr bringen oder spenden kann, vernichtet“, erklärt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Hintergrund der beschlossenen Neuregelung ist der Umgang von Online-Händlern mit Retouren, die laut einer Studie der Universität Bamberg in vier Prozent aller Fälle von den Händlern direkt oder indirekt in den Müll geworfen werden. Vor allem Amazon stand zuletzt durch verschiedene Fernseh- und Zeitungsberichte aufgrund seiner Retouren-Praxis in der Kritik.
Für die nun auf den Weg gebrachte Änderung haben Beamte des von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) geführten Ministeriums einen neuen Rechtsbegriff in das Abfallgesetz eingeführt: die sogenannte Obhutspflicht. Diese nimmt Händler für die von ihnen im Laden oder im Internet verkauften Artikel in die Verantwortung. Im Prinzip müssen die Unternehmen künftig dafür sorgen, dass ihre Produkte im Fall einer Rücksendung nicht zu Abfall werden, sondern gespendet oder als B-Ware weiterverkauft werden. Im Beamtendeutsch heißt das: Die Händler müssten „die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse“ erhalten.
Der HDE kritisiert nun, dass das Bundesumweltministerium durch die neuen Berichtspflichten für Retouren-Ware zusätzlich bürokratische Hürden für den Handel aufbaue, ohne dass klar sei, was am Ende mit den Daten passieren soll. Als sinnvoller sieht es der Verband an, bei der Reduzierung der Zahl der Rücksendungen auf den vermehrten Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz zu setzen. Die Lieferungen könnten so laut HDE immer passgenauer auf die Kundenbedürfnisse zugeschnitten werden.
„Zudem muss das Spenden retournierter Ware erleichtert werden“, schreibt der Verband. Derzeit muss der Händler auf gespendete Waren Umsatzsteuer bezahlen, obwohl er keinen Gewinn damit erzielt hat. „Das kann sich auf Dauer kein Unternehmen leisten. Deshalb müssen Sachspenden von der Umsatzsteuer befreit werden. Hier ist die Politik gefordert“, so Genth. Außerdem müssten die Verbraucher sensibilisiert werden, die Zahl der Rücksendungen zu reduzieren. Es müsse deutlich sein, welche Kosten den Unternehmen und der Umwelt durch eine Rücksendung entstehen. Hier sei eine gesamtgesellschaftliche Debatte gefragt.