Kritik am geplanten Berufsbildungsmodernisierungsgesetz kommt vom hessischen und rheinland-pfälzischen Tischlerhandwerk. Nach den Worten von Hauptgeschäftsführer Hermann Hubing stoßen vor allem die geplanten Regelungen zur Mindestausbildungsvergütung sowie zur „Internationalisierung“ der Abschlussbezeichnungen auf die Kritik der Tischler. „Mindestausbildungsvergütungen verstoßen ebenso wie Mindestlöhne gegen das Primat der Tarifautonomie und auch die neue Konsenslinie von DGB und BDA bedeutet lediglich Schadensbegrenzung.“ Statt staatlicher Reglementierung sollten vielmehr zwischen den Sozialpartnern verhandelte Ausbildungsvergütungen für allgemeinverbindlich erklärt werden.