Seit 1997 können geprüfte Kollektionen von Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett der Mitglieder des Deutschen Kork-Verbands e.V. (Herford) das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ tragen. Die zugrundeliegenden Prüfbestimmungen haben einen umfassenden, teilweise über gesetzliche Regelungen hinausgehenden Verbraucherschutz im Fokus. Im Kontext zum technischen Fortschritt hat der siegelgebende Verband nun die Nutzungsbedingungen und die Publikation seiner Kollektivmarke auf alle Kork-Bodenbeläge ausgedehnt, sofern sie die erforderlichen und unabhängig durchgeführten Prüfungen bestanden haben. Die Prüfbestimmungen wurden grundlegend aktualisiert, redaktionell und inhaltlich überarbeitet bzw. präzisiert. Unverändert bleibt die Mitgliedschaft im Deutschen Kork-Verband e.V. als Grundvoraussetzung, die Kollektivmarke zu tragen bzw. zertifizierte Produkte damit auszeichnen zu können.
Jetzt auch Kork-Fertigböden
Um die Palette der Kork-Bodenbeläge möglichst umfassend abzubilden, umfasst das Prüfkonzept „Das Kork-Logo“ ab 1. Januar 2023 neben Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett zudem „Kork-Fertigböden“ als neue Produktkategorie. Damit werden nun auch Kork-Bodenbeläge mit einer Kork-Deckschicht unter 2,5 mm Mindestauflagendicke inkludiert, die die mechanischen Anforderungen nach EN 16511 erfüllen. Unter dem Aspekt der Verbrauchersicherheit sei mit dieser grundlegenden Erweiterung ein deutlich für den Laien erkenn- und schnell erfassbarer Zusatz um die der jeweiligen Produktkategorie zu Grunde liegende Produktnorm in unmittelbarem Umfeld des QS-Zeichens zwingend erforderlich, betont der Verband.