Das Bundesinnenministerium hat jetzt den Mitgliedern des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen einen Bericht zur Steigerung der Holzbauquote und der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit baustofflicher Wettbewerbsneutralität und Technologieoffenheit vorgelegt. „Die Zielsetzung der Bundesregierung, die Verwendung des Baustoffs Holz in einem möglichst weiten Umfang zuzulassen, ist ein vielversprechendes Signal für ein künftig noch klimasensibleres Bauen in Deutschland“, so Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrats e.V. (DHWR).
Das Ministerium verweist in seinem Bericht auf mehrere bereits novellierte Landesbauordnungen und die bauordnungsrechtlichen Musterregelungen zum erleichterten Einsatz des Baustoffs Holz, der seitens der Bunderegierung explizit begrüßt wird. Ziel sei es, den Einsatz von Holz in Gebäuden bis zur Hochhausgrenze, insbesondere auch im Geschosswohnungsbau, zu ermöglichen. Hierfür werde es aus Sicht der Holzwirtschaft aber dringend notwendig, insbesondere die Muster-Holzbaurichtlinie unter Verantwortung der Bauministerkonferenz und mit Vertretern aus Wissenschaft, Feuerwehren und der Holzbaupraxis zu überarbeiten. Ohnesorge plädiert dafür, die praxisbewährte und ressourcenschonende Holztafelbauweise ohne unangemessene Einschränkungen bis zur Hochhausgrenze zu ermöglichen. Ebenso sei die Zulassung von mit nicht brennbaren Baustoffen bekleideten Brand- und Treppenraumwänden in Holzbauweise bis einschließlich Hochhäuser (Gebäudeklasse 5) eine Grundvoraussetzung, um die angestrebte Steigerung nachhaltiger Bauweisen auch wirklich zu erreichen.