Das RAL Gütezeichen „Holzhausbau“ wurde unter Mitarbeit der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. (BMF) aktualisiert und ist nun in Kraft getreten. Ursprünglich war das Gütezeichen in „Herstellung“ und „Montage“ aufgeteilt und konnte separat verliehen werden. „Nun wurden die beiden Bereiche zusammengelegt, um es für Baufamilien und Hersteller unkomplizierter zu gestalten“, erklärt Antje Wagner, Prüfstellenleiterin der BMF.
Auch Zimmereien und Holzbauunternehmen, bei denen die Vorfertigung von Holzbauelementen nicht zum Leistungsumfang gehört, haben die Möglichkeit, das Gütezeichen „Holzhausbau“ zu erlangen. Für diejenigen Hersteller, die sich auf ein- oder beidseitig beplankte Holztafelelemente spezialisiert haben, jedoch nicht selbst montieren, wurde das Gütezeichen Holzrohelementherstellung eingeführt.
Neben der Zusammenlegung wurde auch gleich eine Aktualisierung der Güte- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens vorgenommen. Unter anderem wurden wärmeschutztechnische Grenzwerte und Luftdichtheitsanforderungen weiter verschärft und erstmalig Estricharbeiten als gütegesicherte Leistung integriert. Für das Gütezeichen „Holzhausbau“ ist zudem eine Baustellenüberwachung durch unabhängige Prüfer obligatorisch, die für die Holzrohelementherstellung logischerweise nicht benötigt wird.