Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hat die Anmeldung des RAL Gütezeichens Holzhandel als Unions-Gewährleistungsmarke in den 24 Amtssprachen der EU veröffentlicht. Damit bestätigt das EUIPO, dass das Satzungswerk der RAL Gütegemeinschaften die Anforderungen der neuen Unions-Gewährleistungsmarke erfüllt. Dazu gehören die Sicherstellung von Produkteigenschaften, die Prüfung der garantierten Eigenschaften, die Überwachung der Benutzung der Marke sowie Neutralität und Transparenz. Damit, so die Gütegemeinschaft Holzhandel, schaffe das RAL Gütezeichen Holzhandel bei Kunden, Lieferanten, Banken und Entscheidern im öffentlichen Leben Sicherheit und Vertrauen künftig in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
„Damit unterstreichen wir einmal mehr den hohen Wert des Gütesiegels“, sagt Olaf Rützel, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Holzhandel e.V. Schon heute würden viele qualitätsbewusste Holzhändler, darunter zahlreiche erste Holzhandelsadressen in Deutschland und dem benachbarten europäischen Ausland, die Chance nutzen, sich durch das RAL Gütezeichen vom Wettbewerb abzugrenzen, so Rützel weiter.