Das Aufkommen an Kalamitätsholz 2018 beträgt nach Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) rund 32,4 Mio. m³. Für 2019 wird mit weiteren 35 Mio. m³ Kalamitätsholz gerechnet. Hinzu kommt der Schaden an vertrockneten Kulturen und Pflanzungen, die sich nach den jüngsten Meldungen auf über 110.000 Hektar addieren. Weitere finanzielle Belastungen für die Forstbetriebe entstünden unter anderem durch Marktstörungen. Nach Angaben der Länder sind alle Schätzungen derzeit mit großer Unsicherheit behaftet. Insbesondere die kommende Witterung hat entscheidenden Einfluss auf das weitere Schadensgeschehen.
Das BMEL hat in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen die bestehenden steuerlichen Erleichterungen für das Steuerjahr 2018 durch eine Billigkeitsregelung für besonders betroffene Forstbetriebe erweitert. Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2020 will das BMEL auf Basis der vorhandenen Schadensmeldungen sich zudem dafür einsetzen, den zweckgebundenen Betrag für Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald anzuheben.
Ausdrücklich weist Bundesministerin Julia Klöckner darauf hin, dass es für alle Länder möglich sei, innerhalb der regulären GAK- Umschichtungen (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz) zu Gunsten der Maßnahmengruppe „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ vorzunehmen.