Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel e. V. (GD Holz) mit Sitz in Berlin fordert die EU-Kommission erneut dazu auf, den Anwendungszeitpunkt der EUDR zu verschieben. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission mit dringend benötigten Hilfestellungen weiterhin in Verzug sei. Demnach wurde weder das EUDR-FAQ entgegen eigener Aussage veröffentlicht – obgleich bereits im April für Mai angekündigt – noch wurde der avisierte Leitfaden zur neuen Verordnung bereitgestellt. Außerdem sei weiterhin unklar, ob die EU-Kommission das dreistufige Länder-Benchmarkingsystem rechtzeitig zum Jahresende fertigstellen wird. „Das Country-Benchmarking könnte mit der Einstufung einiger relevanter Lieferländer in die Kategorie ‚niedriges Risiko‘ eine erhebliche Vereinfachung der Due Dilligence-Pflichten mit sich bringen. Liegt das Benchmarking nicht rechtzeitig vor, müssten zunächst alle Länder mit „normalem Risko“ bewertet werden. Dies würde zu bürokratischem Mehraufwand führen, der den Unternehmen leicht erspart werden könnte“, urteilt Nils Olaf Petersen, Generalsekretär des europäischen Holzhandelsverbands ETTF.
Verschiebung gefordert
Der GD Holz hat bereits mehrfach die Dringlichkeit dieser drei Elemente unterstrichen und gemeinsam mit dem ETTF eine Verschiebung der Anwendung der EUDR gefordert, sollten diese nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können. Doch nicht nur aus dem Holzhandel wurde dies mit Nachdruck gefordert, auch andere Branchen sowie relevante Lieferländer sprechen sich für eine Verschiebung aus. So haben sich jüngst die Landwirtschaftsminister sechs südamerikanischer Länder (Argentinien, Brasilien, Chile, Uruguay, Paraguay und Bolivien) in einem Schreiben an Kommissar Maroš Šefčovič, den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, gewandt und darum gebeten, das Anwenden der EUDR zu verschieben.