In einem Erlass des indonesischen Handelsministeriums soll ab dem 26. Mai die Verpflichtung außer Kraft gesetzt werden, dass indonesische Holzexporte von einem V-Legal-Dokument begleitet werden müssen. Sie dürfen nur dann genehmigt werden, wenn die Legalität durch das nationale Zertifizierungssystem SVLK nachgewiesen wird, was nun aufgehoben werden soll. Das Ministerium begründet diese Maßnahme laut einer Pressemitteilung des GD Holz mit der sehr schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Corona-Pandemie. Indonesien ist seit 2016 das bislang einzige Land, das ein erfolgreiches Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreement = VPA) mit der EU abgeschlossen hat. Seit diesem Zeitpunkt können Importeure aus der EU ohne Erfüllung einer eigenen Sorgfaltspflicht Holz mit FLEGT-Lizenz (V-Legal-Dokument) aus Indonesien importieren.
„Wenn in Zukunft die Grundlage für den legalen Herkunftsnachweis fehlen sollte, ist die weitere Umsetzung und Anwendung des FLEGT-Abkommens für dieses Land gefährdet“, so GD Holz-Geschäftsführer Thomas Goebel. Der GD Holz sowie der Europäische Holzhandelsverband ETTF setzten daher alles daran, dass die Verordnung des indonesischen Handelsministeriums zurückgenommen werde, so Goebel weiter.
Dafür wenden sich die Verbände an die indonesischen Botschaften in der EU sowie direkt an die EU-Kommission. Da der FLEGT-Prozess in vielen anderen Ländern zum Teil weit fortgeschritten ist, würde ein Abweichen von den Regeln seitens Indonesiens ein negatives Beispiel geben, betont Goebel. Allein der FLEGT-Prozess sorge in vielen Lieferländern für eine bessere Wahrnehmung von Forstgesetzgebung, Nachhaltigkeit und Legalität in der Lieferkette, und für das Erarbeiten von diesbezüglichen Dokumenten.