Das am 3. Juni beschlossene Konjunkturpaket der Bundesregierung mit einem Volumen von 130 Mrd. Euro wird vom Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz) begrüßt, da es viele Elemente enthalte, welche die mittelständische Wirtschaft unterstützen. „Besonders erfreut sind wir über die Absicht der Bundesregierung, die Förderung einer modernen Holzwirtschaft einschließlich der stärkeren Nutzung von Holz als Baustoff vorzusehen. Das betrachten wir auch als einen großen Erfolg der Interessenvertretung in den vergangenen Jahren“, so der GD Holz-Vorsitzende Philipp Zumsteg. Weiterhin begrüßt der GD Holz, dass die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Förderung der Digitalisierung in der Forstwirtschaft bereitstellen will.
Eine Reihe weiterer betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Maßnahmen sei für die Unternehmen wichtig, wertet der GD Holz. So sei die „Sozialgarantie 2021“ ein wesentlicher Punkt, weil damit die Sozialversicherungsbeiträge bei 40 Prozent gedeckelt werden. Auch die erweiterte Möglichkeit des steuerlichen Verlustrücktrages für die Jahre 2020 und 2021, zum Beispiel über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage, sei sehr sinnvoll.
GD Holz fordert Unternehmenssteuerreform
Die geplante Stärkung der Kommunen sei sinnvoll, wenn sie dafür sorgt, dass Investitionen beim öffentlichen Bau dadurch stimuliert werden und dieser Sektor damit nicht mangels finanzieller Mittel in den nächsten Jahren einbreche. Die befristete Senkung der Mehrwertsteuer schließlich wertet der GD Holz als ein ganz wichtiges Signal für den Verbraucher, mehr zu konsumieren.
Auf Sicht wünscht sich der GD Holz eine längst überfällige Unternehmenssteuerreform, die zur weiteren Stärkung des Eigenkapitals führt und bei der Betriebsübergabe die mittelständische Wirtschaft wie den Holzhandel stärkt. Sie muss auch der internationalen Wettbewerbsfähigkeit dienen. Dies ist eine Forderung, die bereits seit einigen Jahren an die Politik gerichtet wird und jetzt aus gegebenem Anlass weiterverfolgt werden muss, so der GD Holz.