Das von Frankreich geplante Emissionslabel für Möbel ist vorerst gestoppt: Für das Notifizierungsverfahren des dafür vorgesehenen französischen Gesetzespakets gilt nun eine nochmal verlängerte Stillhaltefrist bis zum 20. Juli 2017. „Das gibt der französischen Regierung genügend Zeit, sich mit den auch von uns vorgebrachten Einwänden zu befassen und die den freien EU-Binnenmarkt potenziell einschränkende Gesetzgebung zu überarbeiten“, so VDM-Präsident Axel Schramm. Der französische Alleingang sei in jeder Hinsicht unausgegoren. Schramm weiter: „Erstens ist die geplante Regelung mit in anderen EU-Ländern gesetzlichen Anforderungen – dem E1-Standard – nicht kompatibel; daher ist eine Harmonisierung notwendig. Zweitens ist das geplante Verfahren bürokratisch und vor allem unverhältnismäßig teuer; Prüfkapazitäten stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Drittens sind die geplanten Grenzwerte für Möbelemissionen zu niedrig und – vergleicht man diese mit den Emissionsvorgaben bei Bauprodukten – strukturell widersinnig. Das Emissionslabel in der momentanen Gestaltung darf daher so nicht eingeführt werden.“