Fachverband Holzenergie fordert langfristige Planbarkeit

Zur Eröffnung des 24. Fachkongresses Holzenergie betonte Artur Auernhammer, Vorsitzender des Fachverbandes Holzenergie im Bundesverbandes Bioenergie e.V., die Bedeutung von Holz als erneuerbare Energieform für erfolgreichen Klimaschutz: „Holz ist mit weitem Abstand unsere wichtigste erneuerbare Wärmequelle. Ohne einen nachhaltigen Ausbau der modernen Holzenergie kann der Klimaschutz nicht gelingen. Damit die Holzenergie ihre Potentiale für Energie- und Wärmewende heben kann, braucht die Branche langfristige Planbarkeit, ein klares politisches Bekenntnis pro Holzenergie und eine Begrenzung der bürokratischen Auflagen und Anforderungen.“

Auernhammer kritisierte das Umweltbundesamt (UBA) scharf, das in seinem online CO2-Rechner vor einigen Wochen einen Emissionsfaktor für Holzenergie eingeführt hat: „Das Umweltbundesamt verhindert Klimaschutz, wenn es den Klimanutzen von Holz als nachhaltigem erneuerbaren Energieträger schlecht rechnet und mit fossilen Energieträgern gleichsetzt. Die Vorgehensweise ist unseriös und dient letztlich den Öl- und Gaskonzernen, die sich durch die Diskreditierung des erneuerbaren Wärmeträgers Nummer eins über eine schleppende Wärmewende und weiter stabile Öl- und Gasverkäufe freuen können. Zum Glück hat das Bundeswirtschaftsministerium klargestellt, dass es keinen CO2-Preis auf Holzenergie geben wird.“ Auernhammer verwies auch darauf, dass in allen relevanten Gesetzen auf EU- und Bundesebene klar geregelt sei, dass Holz als erneuerbare Energie gelte und das UBA hier im offenen Widerspruch stehe.

Zunehmende Belastung durch Bürokratie

Neben dem Klimanutzen von Holzenergie stellte Auernhammer die zunehmende Belastung der Branche durch Bürokratie und Auflagen heraus. Er verwies auf die kürzlich veröffentlichte Branchenumfrage des FVH, in der über die Hälfte der Befragten Bürokratie und Genehmigungsverfahre als Hemmnisse nannten. „Die Regelungs- und Auflagendichte für die Holzenergie ist bereits hoch und wächst stetig. Bei anstehenden Gesetzesvorhaben muss deshalb Maß und Mitte gehalten werden und eine praxistaugliche und unbürokratische Umsetzung im Vordergrund stehen. Eine wirtschaftlich erfolgreiche Energiewende braucht Unternehmen, Kommunen und Bürger, die Projekte umsetzen und nicht im Papierkram untergehen“, so Auernhammer. Als aktuelle Beispiele, bei denen er auf eine unbürokratische Umsetzung pochte, nannte Auernhammer die nationale Umsetzung der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (RED III) und die Überarbeitung der Fernwärmeverordnung.