Anbei eine Stellungnahme des GD Holz zur Verschiebung der EUDR: „Es deutete sich bereits im Vorfeld an: Die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung wird nun konkret. Das eindeutige Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament vom 14. November mit 371 Ja-Stimmen bei 240 Ablehnungen und 30 Enthaltungen für die geplante Verschiebung spricht eine eindeutige Sprache. Zu unausgegoren war der Entwurfstext, zu groß die daraus resultierenden Belastungen für die unmittelbar betroffenen Unternehmen u.a. mit unverhältnismäßiger Bürokratie durch verschiedentlichste Dokumentationspflichten.
Die sich nun bietenden Chance, den Verordnungstext entlang der gegebenen Realitäten anzupassen, darf nicht vertan werden. Die darin enthaltenden angenommenen Änderungsanträge, wonach Dokumentationspflichten für Marktteilnehmer, welche Erzeugnisse der Kategorie „kein Risiko“ in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen, zurückgefahren werden, ist in der Sache nachvollziehbar und korrekt. Entsprechende Sorgfaltserklärungen oder Koordinaten werden überflüssig, außerdem müssen keine Informationen weitergegeben werden. Auch ist davon auszugehen, dass die meisten Nicht-EU-Länder als Risikoländer eingestuft werden. Abzuwarten bleibt, ob Lieferländer wie die USA und Kanada mit ihrer nachhaltigen Forstwirtschaft der Risikoländer-Liste zugeordnet werden.
Allerdings helfen die jetzt angenommenen Änderungsanträge nur Firmen, die ausschließlich Ware mit „null Risiko“ verwenden. Für alle anderen bleiben die Vorgaben gleich. Im Gegenteil, letztlich droht Händlern durch dann zwei parallellaufenden Systeme – einmal mit und einmal ohne Referenznummer – mehr Bürokratie. Dies könnte somit für importierte Ware ein Wettbewerbsnachteil sein, weil dann in der Lieferkette deutlich mehr Bürokratie zu erfüllen sei als beim Kauf von vergleichbarer „risikoloser“ Ware. Der GD Holz sieht hierbei das Risiko einer möglichen Wettbewerbsverzerrung und wird sich für eine gerechte Behandlung von Importware einsetzen. Deutlich wird, dass es durch die Änderungsvorschläge versäumt wird, Unklarheiten zu beseitigen. Ziel des GD Holz ist und bleibt es, dass die EUDR die Wettbewerbsfähigkeit aller deutschen Marktteilnehmer des Holzhandels nicht einschränken darf.“