Am 09. Juni 2023 wurde die neue Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht. 20 Tage später, also am 29. Juni 2023, tritt die EUDR nun in Kraft. Für die Unternehmen der Holzbranche beginnt ab diesem Zeitpunkt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Ab dem 30. Dezember 2024 wird die EUDR die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) ersetzen und die Holzbranche vor neue Herausforderungen stellen.
Problem Landwirtschaft
Es ist seit längerem bekannt, dass die Produktion von Holz und Holzprodukten für den Export nur in sehr geringem Maße zur globalen Entwaldung beiträgt. Fast 90 Prozent der weltweiten Entwaldung werden durch die Ausdehnung der Landwirtschaft verursacht. Vor diesem Hintergrund begrüßt der GD Holz ausdrücklich, dass zukünftig erstmals Regeln für den Handel mit Kaffee, Kakao, Kautschuk, Palmöl, Rindern und Soja eingeführt werden.
Verschärfungen für Holzhandel
Die EUDR enthält jedoch auch für den Holzhandel einige Verschärfungen und betrifft mehr Produkte und größere Teile der Holzwirtschaft als bisher die EUTR. Die neue Verordnung sieht vor, dass betroffene Produkte nur noch aus legalen und entwaldungsfreien Lieferketten in den Binnenmarkt werden dürfen. Zum Nachweis dafür ist ein umfangreiches Sorgfaltspflichtsystem erforderlich. „Der Holzimport ist durch die aktuelle Holzhandelsverordnung (EUTR) bereits bestens vertraut mit der Anwendung der Sorgfaltspflicht“, so GD Holz Geschäftsführer Thomas Goebel. „Allerdings müssen wir unbedingt darauf achten, dass die mit der EUDR einhergehenden Erschwernisse für den Holzhandel in einem umsetzbaren Rahmen bleiben.“ Zu diesen Erschwernissen gehört, so Goebel, dass zukünftig alle Importe und Exporte vorab angemeldet werden müssen. Dabei müssen unter anderem Geokoordinaten aller Flächen angegeben werden, auf denen das im Produkt enthaltene Holz geerntet wurde. Zudem müssen mehr Informationen als bisher innerhalb der Lieferkette weitergegeben werden. Große Unternehmen in der Lieferkette müssen überprüfen, ob ihre Lieferanten ihre Sorgfaltspflicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Der Umfang der weiterzugebenden Informationen ist bisher noch unklar. „Lieferantenschutz und Datenschutz müssen unbedingt gewährleistet sein“, sagt Goebel. „Der GD Holz setzt sich dafür bei allen beteiligten Gremien in Bonn, Berlin und Brüssel ein“.
Genaue Vorgaben
Positiv bewertet der GD Holz genauere Vorgaben für die nationalen Überwachungsbehörden, die in Zukunft hohe Mindestprüfvorgaben erfüllen müssen. Der GD Holz hat im Zuge der diversen Anhörungen stets darauf hingewiesen, dass die EUTR innerhalb der EU sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Dies führe zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung. Hier wird zukünftig Besserung erwartet. Der GD Holz wird sich auch in den kommenden Monaten weiterhin intensiv mit dem Fortgang der Verordnung befassen. Dabei werden insbesondere die konkrete Auslegung und Anwendung des Regelwerkes im Fokus stehen. Der GD Holz will sich gemeinsam mit dem europäischen Holzhandelsverband ETTF weiter intensiv für eine in der Praxis umsetzbare Verordnung einsetzen.
Der GD Holz betreut bereits seit zehn Jahren Unternehmen im Bereich der Umsetzung der EUTR. Diese langjährige Erfahrung wird nun sukzessive um die EUDR-Anforderungen erweitert, damit die Beratungskunden lückenlos versorgt werden können. Die Dienstleistungen rund um EUTR/EUDR stehen neben den Verbandsmitgliedern auch Firmen außerhalb des GD Holz offen.