Die Prüfbestimmungen für das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ wurden mit Stand November 2019 aktualisiert, erweitert und partiell verschärft. Wie der Deutsche Kork-Verband mitteilte, fand die letzten gründliche Überarbeitung 2014 statt. Die Prüfmethode basiert auf DIN EN 16516 und den Vorgaben des AgBB-Schemas, die Bewertungskriterien wurden jedoch laut dem Verband im Sinne des Vorsorgeprinzips in einigen Parametern strenger gesetzt.
Das Qualitätszeichen wird ausschließlich an Mitgliedsfirmen des DKV vergeben. Mit der Vergabe und Kommunikation des Kork-Logo leistet der Verband einen Beitrag zur Verbraucherinformation und geprüften Qualitätssicherheit. Die online im November auf https://kork.de/de/korkfussboden.html publizierte Version 2019 des QS-Programms ersetzt vorherigen vollständig
Die überarbeiteten Prüfbestimmungen zielen insbesondere auf die flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), deren Anforderungswerte die Grenzwerte aus den Landesbauordnungen (MVV TB) zum Teil deutlich unterschreiten.