Das Dänische Bettenlager muss wegen Falschangaben bei Holzprodukten eine Strafe von 30.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis einer Klage des Verbandes Sozialer Wettbewerb vor dem Landgericht Flensburg, die auf Recherchen des WWF zurückgeht. Die Umweltschützer hatten Produkte des Unternehmens in der Vergangenheit wiederholt analysiert und waren dabei immer wieder auf falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes gestoßen. Im aktuellen Fall handelt es sich um einen Tisch, der laut Dänisches Bettenlager aus Eichenholz bestehen sollte, tatsächlich jedoch Esche enthielt. Das Landgericht erkannte darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Es ist bereits das fünfte Mal, dass das zur Jysk Holding gehörende Unternehmen aufgrund von WWF-Analysen nach dem Wettbewerbsrecht verurteilt wird (in Summe insgesamt 70.000 Euro). Es kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.