Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat als Berufungsgericht der Klage der Akzenta Paneele + Profile GmbH, einer Tochtergesellschaft der Classen-Gruppe, Kaisersesch, weitestgehend stattgegeben. Es entschied, meldet Classen, dass bestimmte, von Project Floors GmbH importierte und in Verkehr gebrachte Designbodenbeläge mit einer sog. „Unifit“- Verriegelung den deutschen Teil des EP 1 415 056 (sog. Megaloc-Patent) verletzen. Den Einwand, die von einem chinesischen Hersteller bezogenen Produkte seien von einer von Pergo erteilten Lizenz an dem o.g. Patent umfasst, hat das Gericht verworfen.
Die Lizenzgeber des chinesischen Herstellers, die Flooring Industries Ltd. sarl. und Pergo AB, beide Tochtergesellschaften der Unilin/Mohawk-Gruppe, steuerten den oben genannten Prozess auf Seiten von Project Floors und waren der Auffassung, Pergo habe Sublizenzen an bestimmten Classen-Patenten vergeben dürfen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied jedoch, dass eine Vertragserweiterung (First Amendment Agreement) aus dem Jahr 2009 zwischen Classen und Pergo, nicht wirksam abgeschlossen wurde, so dass Pergo nicht berechtigt war, dem chinesischen Zulieferer von Project Floors Unterlizenzen an den Classen-Patenten (inkl. dem oben genannten Megaloc-Patent) einzuräumen. Das Oberlandesgericht hat eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, gleichwohl ist grundsätzlich eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich.