Der Bundesverband Pro Holzfenster e.V. (BPH) bietet seinen Mitgliedern ganz neu eine Gruppenzertifizierung nach PEFC-Standard an, die es ermöglicht, auch FSC-zertifiziertes Holz zu verwenden. Eine Doppelzertifizierung, heißt es in einer Pressemitteilung des BPH, sei somit nicht notwendig.
„Auch wenn wir dagegen gekämpft und Verbesserungen in der Nachweispflicht erreicht haben – seit der Veröffentlichung des ministerialen Leitfadens im Oktober 2017 zum Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten ist es amtlich: Wer sich an Ausschreibungen des Bundes beteiligen will, muss sich zertifizieren lassen oder entsprechende Einzelnachweise bei Projekten erbringen“, berichtet BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein.
Fensterbauer müssen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nachweisen, dass das von ihnen verbaute Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. So steht es im Leitfaden vom 6. Oktober 2017 zum gemeinsamen Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zusammen mit anderen Verbänden der Holzwirtschaft hatte der BPH starke Bedenken gegen die Produktkettenzertifizierung geäußert, die vor allem kleine und mittlere Fensterbaubetriebe vor Probleme stellt.
„Damit unseren Mitgliedern künftig keine Nachteile bei öffentlichen Ausschreibungen entstehen und sich ihr Aufwand dennoch in Grenzen hält, haben wir jetzt eine Lösung erarbeitet“, berichtet BPH-Geschäftsführer Heinz Blumenstein. In Zusammenarbeit mit dem It’s Business Time Netzwerk für Nachhaltigkeit (IBT) können BPH-Mitgliedsunternehmen zu Sonderkonditionen an einer PEFC-Gruppenzertifizierung teilnehmen. Bei der Zertifizierung durch IBT erhält jeder Betrieb sein eigenes PEFC-Zertifikat, ausgestellt durch TÜV Rheinland DIN Certco. Auch Einzelnachweise sind möglich.