Trockenheit, Stürme und Schädlingsbefall haben die Wälder Deutschlands massiv geschädigt. Bund und Länder haben daher im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) rund 800 Millionen Euro bis 2023 bereitgestellt, um den privaten und kommunalen Waldeigentümern zu helfen, die Schäden zu bewältigen und klimastabile Mischwälder zu entwickeln. Die Europäische Kommission hat nun die entsprechende Förderrichtlinie genehmigt. Damit ist der Weg frei, die Gelder auch außerhalb der sogenannten De-minimis Verordnung, die die Hilfen auf 200.000 in drei Jahren begrenzt, zu bewilligen. „Eine gute Nachricht für die Erwerbsforstwirtschaft“, so Bundeswaldministerin Julia Klöckner. „Uns ist es gelungen, in kurzer Zeit die Kommission zu überzeugen, dass der Wald und die nachhaltige Waldwirtschaft Unterstützung benötigen.“
Zusätzliches Investitionsprogramm
„Zusätzlich wird es ein Investitionsprogramm für Wald und Holz geben, dass mit 100 Millionen. Euro untersetzt ist“, so die Bundeswaldministerin. Forstbetrieben und forstlichen Dienstleistungsunternehmen soll durch Investitionszuschüsse der Zugang zu moderner Technik und IT-Unterstützung erleichtert werden: Gefördert werden sollen zum Beispiel Nasslagertechnik, mobile Sägewerke oder Technik zur mobilen Rundholzvermessung oder Investitionen in den vorbeugenden Waldbrandschutz.