AGDW lehnt Handreiche zur Anwendung der EUDR ab

AGDW-Präsident Professor Andreas Bitter. Foto ADGW

Die Handreiche des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), lehnt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW – Die Waldeigentümer) entschieden ab. Diese sei weder eine rechtssichere Beschreibung von Anwendungsszenarien noch seien Erleichterungen für Waldbesitzer und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu erkennen. In einer Stellungnahme hat die AGDW bereits im Juni verdeutlicht, dass sie dem vorliegenden Entwurf der Handreiche nicht zustimmt. AGDW-Präsident Prof. Bitter: „Diese Position hat Bestand, da es weiterhin grundsätzlichen Klärungsbedarf hinsichtlich der nationalen Umsetzung der EUDR gibt und mit erheblichen bürokratischen Lasten zu rechnen ist.“ Es sei widersinnig eine ‚Bedienungsanleitung‘ vorlegen zu wollen, wenn das Verfahren noch nicht fertig sei, so Bitter weiter.

Ungeklärte Themen

Eines der ungeklärten Themen, insbesondere im Kleinprivatwald, ist die Geolokalisation, die in der Handreiche nur ungenügend und widersprüchlich beschrieben ist. Bitter kritisiert: „Wir haben in vielen Sitzungen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium über die Herausforderungen diskutiert und unsere Punkte immer wieder vorgetragen. Leider wurden diese mit Verweis auf die EU nur unzureichend berücksichtigt. Eine rechtssichere Umsetzung für Forstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse ist somit nicht möglich. Eine Verschiebung um nur ein halbes Jahr, die aktuell von der Bundesregierung angestrebt wird, erscheint völlig unzureichend.“