Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden und die Emissionswerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht werden. Darüber informiert das Unternehmen Hase Kaminöfen. Wie lange ein Kaminofen in Deutschland betrieben werden darf, wird vom Gesetzgeber bestimmt. Er hat eine Austauschpflicht und Fristen für die Stilllegung bzw. für den Austausch alter Kaminöfen festgelegt: Wenn CO-Emissionen und Feinstaub von alten Feuerstätten höher als in der Übergangsregelung für Einzelraumfeuerungsanlagen der aktuellen BImSchV vorgeschrieben erreicht werden, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Die aktuellen Grenzwerte liegen bei 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas.